Ergotherapie wird wie Physiotherapie und Logopädie von einem Arzt als sogenanntes Heilmittel verordnet. Bestimmt ist die Ergotherapie für Menschen aller Altersklassen, deren Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Häufig sind die Betroffenen dadurch auch in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt. Die Gründe für eine solche Einschränkung sind vielfältig. Sie reichen von angeborenen Fehlbildungen oder Behinderungen über akute und chronische Erkrankungen bis hin zu Folgen von Unfällen und Operationen. Ergotherapeuten/-innen arbeiten z.B. in Krankenhäusern, Fach- und Rehakliniken. Ergotherapeutischen Praxen, Kindergärten, Einrichtungen der Frühförderung, Förderschulen sowie Alten- und Pflegeheimen. Ziel der Ergotherapie ist es, durch den Einsatz von Aktivitäten, Betätigung und Umweltanpassung dem Menschen eine größtmögliche Handlungsfähigkeit im Alltag, Lebensqualität und gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen.
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Zunächst wird die Krankheitsgeschichte erhoben (Anamnese) und ein ergotherapeutischer Befund erstellt. Mit standardisierten und international anerkannten Testverfahren (z.B. Movement ABC, FEW 2 usw.) wird zu Beginn der Behandlung eine Befunderhebung vorgenommen. Vorausgehend und Basis der Therapie ist ein ausführliches Patienten/Elterngespräch, um Ihre Belange und Zielsetzungen gemeinsam zu definieren. Im Anschluss wird für jeden Patienten ein individueller Behandlungsplan erstellt. Die Therapieplanung und Durchführung geschieht außerdem in Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten, anderen Therapeuten des Patienten und den Angehörigen. Auch mit anderen Berufsgruppen (z.B. Erzieher, Lehrer oder Pflegekräfte) wird Rücksprache gehalten, um den größtmöglichen Behandlungserfolg für den Patienten zu gewährleisten.
Ergotherapie ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und muss von einem Arzt verschrieben werden. Die Heilmittelverordnung (Rezept) kann vom Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Orthopäde oder ein anderer Facharzt ausgestellt werden. Wenn der Arzt die Behandlung genehmigt hat, nehmen Sie bitte persönlich in der Praxis oder telefonisch Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass eine ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) nur 4 Wochen gültig ist.
Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie eine Verordnungsgebühr von 10 € pro Rezept bezahlen. Privat versicherte Erwachsene benötigen ein Rezept von ihrem Arzt. Die Versicherungen bezahlen die Therapiekosten im Rahmen der vereinbarten Tarife.