Das Berufsbild der Logopäden zählt zu der Gruppe der Heilmittelerbringer. Das Aufgabengebiet des Therapeuten umfasst die gezielte, individuelle Behandlung der Kommunikationsfähigkeit von Menschen aller Altersklassen.
Logopäden/-innen sind in Krankenhäusern, Fach- und Rehakliniken, ärztlichen und logopädischen Praxen, Kindergärten und in Sondereinrichtungen für hör- und sprachbehinderte Kinder tätig.
Die logopädische Therapie erfolgt in fachübergreifender Zusammenarbeit mit den verordnenden Ärzten, den Angehörigen und anderen Therapeuten des Patienten.
Ebenso findet ein Austausch mit den betreuenden Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen sowie Schulen und Kindergärten statt.
Ziel der logopädischen Behandlung ist das Erreichen der bestmöglichen, individuellen Kommunikationsfähigkeit des Patienten.
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Wenn Sie bei sich oder Ihren Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Dies kann ein HNO Arzt, ein Neurologe, ein Kinderarzt, ein Kieferorthopäde, der Hausarzt oder ein anderer Facharzt sein.
Hat dieser die logopädische Behandlung genehmigt, melden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch in unserer Praxis, um einen Termin zu vereinbaren.
Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) nur 4 Wochen gültig ist, holen Sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.
Nach dem Anamnesegespräch und der Diagnostik durch ein standardisiertes oder normiertes Testverfahren, erstellen wir für Sie einen individuellen Behandlungsplan.
In der Regel sind ein bis zwei Einzel- oder Gruppentherapien pro Woche optimal. Je nach Behandlungsverlauf können die Therapiestunden variieren.
Während der gesamten Behandlungsdauer arbeiten wir eng mit dem behandelnden Arzt den Angehörigen bzw. anderen Therapeuten zusammen, um im Sinne unserer Patienten ein bestmögliches Resultat zu erzielen.
Die Kosten für die logopädische Behandlung werden in der Regel bis zum 18. Lebensjahr von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Als gesetzlich versicherte Erwachsene müssen Sie einen Eigenanteil von 10% der Therapiekosten, sowie eine Verordnungsgebühr von 10 € pro Rezept bezahlen.
Als privat versicherter Patient benötigen Sie ein Rezept Ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.